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   BVerwG, 30.04.1991 - 6 PB 20.90   

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BVerwG, 30.04.1991 - 6 PB 20.90 (https://dejure.org/1991,5533)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1991 - 6 PB 20.90 (https://dejure.org/1991,5533)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1991 - 6 PB 20.90 (https://dejure.org/1991,5533)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 20.06.1986 - 6 P 4.83

    Mitbestimmungsspielraum - Personelle Maßnahmen - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 6 PB 20.90
    Soweit in dieser Rechtsprechung (BVerwGE 1, 222; 12, 189 [BVerwG 13.04.1961 - III C 183/59]; 66, 347 [BVerwG 14.01.1983 - 6 P 93/78]; 74, 273) [BVerwG 12.06.1986 - 5 C 65/84]davon ausgegangen wird, daß Rechtsmittelanträge auszulegen sind, wird dies vom Verwaltungsgerichtshof nicht in Abrede gestellt.

    Danach muß nämlich ein Antragsteller, der eine Entscheidung nicht nur über einen bestimmten, konkreten Vorgang, sondern außerdem über die dahinterstehende personalvertretungsrechtliche Frage begehrt, dies spätestens mit seinem in der letzten Tatsacheninstanz gestellten Antrag deutlich machen (BVerwGE 74, 100 [BVerwG 12.03.1986 - 6 P 5/85]; 74, 273 ).

  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 6 PB 20.90
    Danach muß nämlich ein Antragsteller, der eine Entscheidung nicht nur über einen bestimmten, konkreten Vorgang, sondern außerdem über die dahinterstehende personalvertretungsrechtliche Frage begehrt, dies spätestens mit seinem in der letzten Tatsacheninstanz gestellten Antrag deutlich machen (BVerwGE 74, 100 [BVerwG 12.03.1986 - 6 P 5/85]; 74, 273 ).
  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 6 PB 20.90
    Davon, daß sich eine Bestimmheit oder (zumindest) eine Bestimmbarkeit sowohl unter dem einen als auch unter dem anderen Gesichtspunkt entgegen § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. dazu BAGE 44, 226 [BAG 08.11.1983 - 1 ABR 57/81]; 56, 114 [BAG 15.09.1987 - 1 ABR 44/86]) erübrigen könnte, ist das Bundesverwaltungsgericht in keiner der genannten Entscheidungen ausgegangen.
  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 65.84

    Unbillige Härte - Verwertung von Grundstückseigentum - Wohnungseigentum -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 6 PB 20.90
    Soweit in dieser Rechtsprechung (BVerwGE 1, 222; 12, 189 [BVerwG 13.04.1961 - III C 183/59]; 66, 347 [BVerwG 14.01.1983 - 6 P 93/78]; 74, 273) [BVerwG 12.06.1986 - 5 C 65/84]davon ausgegangen wird, daß Rechtsmittelanträge auszulegen sind, wird dies vom Verwaltungsgerichtshof nicht in Abrede gestellt.
  • BVerwG, 28.07.1977 - III C 17.74

    Verwaltungsgerichtliches Beweisverfahren - Beweisantrag - Beweisaufnahme -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 6 PB 20.90
    Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde geltend macht, der Verwaltungsgerichtshof habe die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Untersuchungsgrundsatz nicht hinreichend beachtet (Urteil vom 28. Juli 1977 - BVerwG 3 C 17.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 111), macht sie in Wahrheit nicht eine Divergenz geltend, sondern einen Verfahrensmangel.
  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 6 PB 20.90
    Soweit in dieser Rechtsprechung (BVerwGE 1, 222; 12, 189 [BVerwG 13.04.1961 - III C 183/59]; 66, 347 [BVerwG 14.01.1983 - 6 P 93/78]; 74, 273) [BVerwG 12.06.1986 - 5 C 65/84]davon ausgegangen wird, daß Rechtsmittelanträge auszulegen sind, wird dies vom Verwaltungsgerichtshof nicht in Abrede gestellt.
  • BVerwG, 10.01.1983 - 6 P 11.80

    Ausübung einer Nebenbeschäftigung gegen Entgelt - Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 6 PB 20.90
    Die Nichtzulassungsbeschwerde meint, der Beschluß des Beschwerdegerichts weiche mit den Ausführungen zu a) und b) von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 1983 - BVerwG 6 P 11.80 - ) ab, soweit darin der Begriff der Maßnahme definiert wird.
  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 3.84

    Baumaßnahmen an Arbeitsplätzen - Erfüllung mehrerer Beteiligungstatbestände durch

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 6 PB 20.90
    Ebensowenig weicht der angegriffene Beschluß mit seinen Ausführungen zu a) und b) von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 3.84 - ab, soweit dieser Ausführungen zur Konkurrenz verschiedenartiger Beteiligungsrechte des Personalrats enthält.
  • BAG, 08.11.1983 - 1 ABR 57/81

    Unterlassungsantrag

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 6 PB 20.90
    Davon, daß sich eine Bestimmheit oder (zumindest) eine Bestimmbarkeit sowohl unter dem einen als auch unter dem anderen Gesichtspunkt entgegen § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. dazu BAGE 44, 226 [BAG 08.11.1983 - 1 ABR 57/81]; 56, 114 [BAG 15.09.1987 - 1 ABR 44/86]) erübrigen könnte, ist das Bundesverwaltungsgericht in keiner der genannten Entscheidungen ausgegangen.
  • BVerwG, 14.01.1983 - 6 P 93.78

    Gemeinderat - Beteiligungspflichtige Angelegenheiten - Personalrat -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 6 PB 20.90
    Soweit in dieser Rechtsprechung (BVerwGE 1, 222; 12, 189 [BVerwG 13.04.1961 - III C 183/59]; 66, 347 [BVerwG 14.01.1983 - 6 P 93/78]; 74, 273) [BVerwG 12.06.1986 - 5 C 65/84]davon ausgegangen wird, daß Rechtsmittelanträge auszulegen sind, wird dies vom Verwaltungsgerichtshof nicht in Abrede gestellt.
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII B 7.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.08.1989 - 6 PB 10.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.01.1991 - 6 PB 7.90

    Bestehen eines Feststellungsinteresses auf Grund einer Wiederholungsgefahr -

  • BVerwG, 13.06.1988 - 6 PB 5.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BAG, 05.08.1986 - 3 AZN 9/86

    Zulassung der Revision - Arbeitsgerichtsverfahren - Verfahrensgrundrecht -

  • BVerwG, 22.06.1989 - 6 PB 16.88
  • BVerwG, 04.09.1995 - 6 P 32.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Einsatz von privaten

    Die Nichtzulassungsbeschwerde blieb gleichfalls erfolglos (Beschluß vom 30. April 1991 - BVerwG 6 PB 20.90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1993 - PL 15 S 1603/92

    Kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Übertragung von Reinigungsarbeiten

    Der Antrag blieb ohne Erfolg (Beschluß des VG Freiburg vom 5.9.1989, 8 K 2/89; Beschluß des VGH Baden-Württemberg vom 17.7.1990, 15 S 2711/89; Beschluß des BVerwG vom 30.4.1991, 6 PB 20.90).
  • BVerwG, 22.06.1992 - 6 PB 10.92

    Rechtsmittel

    Soweit sich verwaltungsgerichtliche Verfahren in Personalvertretungssachen nach diesen Verfahrensvorschriften richten, kann daher die Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit Erfolg auf Verfahrensmängel gestützt werden(Beschluß vom 23. August 1989 - BVerwG 6 PB 10.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 49 m.w.N.;Beschluß vom 30. April 1991 - BVerwG 6 PB 20.90 -), und zwar auch nicht etwa auf eine Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. auch dazu Bundesarbeitsgericht a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1993 - PL 15 S 1885/92

    Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im personalvertretungsrechtlichen

    den Beschluß des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 14.5.1992 zu ändern und festzustellen, daß die Beteiligten verpflichtet sind, die dem Antragsteller im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 15 S 2711/89, im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht 6 PB 20.90 und im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg P 10 K 2063/90 entstandenen Rechtsanwaltskosten zu tragen und die Anschlußbeschwerde zurückzuweisen.
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